Kosten für Lingualretainer

Was kostet ein Lingualretainer?

Prinzipiell ist es zu empfehlen, für beide Kiefer einen Lingualen Permanent Retainer nach abgeschlossenenr kieferorthopädischer Behandlung einzusetzen. Nur so hat man die Garantie, dass die mit viel Mühe gerade gerichteten Zähne ihre gewünschte Position für viele Jahre beibehalten.

Lingualretainer für den Unterkiefer:

In der Regel kostet dieser Retainer 306 € und wird wie folgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte u. Ärzte (GOZ/GOÄ) berechnet:

6 X GOZ Pos. 211 = Analogposition Eckenaufbau Faktor 2,0 = 257 €

2 X GOÄ Pos. Ä2697 = Anlegen von Draht je Kieferhälfte Faktor 1,2 = 49 €

Bei bestimmten Anomalien, besonders bei schwerwiegenden Fehlstellungen der Oberkieferfront, oder bei Nonextraktionsbehandlungen (also keine bleibenden Zähne ziehen) in Gebissen mit einem kleinen Knochengrund oder sehr grossen Frontzähnen ist es sinnvoll, auch im Oberkiefer einen lingualen Kleberetainer zur Stabilisierung einzugliedern.

Lingualretainer für den Oberkiefer:

In der Regel kostet dieser Retainer 392 € und wird wie folgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte u. Ärzte (GOZ/GOÄ) berechnet:

6 X GOZ Pos. 211 = Analogposition Eckenaufbau Faktor 2,0 = 257 €

2 X GOÄ Pos. Ä2697 = Anlegen von Draht je Kieferhälfte Faktor 3,3 = 135 €

(Das Eingliedern des OK-Drahtes ist wesentlich aufwendiger in der Anpassung und wird deshalb höher berechnet.)

GOZ-GOÄ Berechnungsgrundlage für die Herstellung eines Lingualretainer

(Argumente für die Erstattungsfähigkeit von Beihilfestellen und privaten Assekuranzen)

Die Berechnungsgrundlage ist nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorzunehmen.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist von 1988 und in der die Positionen zur Berechnung eines Langzeit - Retainer nicht vorhanden und daher nicht beschrieben sind. Das heisst die jetzige Gebührenordnung ist zu alt um die vorhandene moderne Leistung direkt beschreiben zu können. Nach den Vorschriften der GOZ ist dann wie folgt zu verfahren:

Analog ähnliche Positionen sind zur Berechnung heranzuziehen.

Die verwendeten analogen Positionen entsprechen am ehesten dem Behandlungsinhalt und werden von den meisten privaten Versicherungen schon seit vielen Jahren zur Erstattung akzeptiert

Zur Analogposition Ä2697

Sie ist keine reine kieferorthopädische Position, da die mit dem Langzeit-Retainer verbundene medizinische Wirkung im wesentlichen eine parodontale Prophylaxe darstellt und die Erhaltung der Kaufunktion einschließt.

Es handelt sich hier um einen individuell angepassten, semiflexiblen, vergoldeten und mehrfachverseilten Edelstahldraht oder einen Draht aus einer hochwertigen Goldlegierung.

Es wird kein vorgefertigter, konfektionierter Fixretainer verwendet!

Zur Analogposition GOZ 211:

Es handelt sich hier um Keramik-Kunststoff-Nano-Hybrit-Veneers mit dreiflächiger Begrenzung in die der hochwertige vergoldete individuell hergestellte Draht eingearbeitet wird. Der Aufbau erfolgt in mehreren Schichten und bezieht bei ungleichmäßigen Abrasionen von Schneidezähnen (die durch Schiefstand und Fehlbelastungen entstehen) den ästhetischen und funktionellen Aufbau der Frontzähne mit ein.

Die Arbeitsschritte entsprechen genau denjenigen, die zum Aufbau einer freistehenden Füllung wie dem Eckenaufbau notwendig sind. Genau wie bei diesen wird in einer Mehrschichttechnik das Kompositmaterial aufgetragen, modelliert und einzeln mit UV-Licht ausgehärtet. Hierfür kommt die GOZ -Position 211 zum Ansatz. Die LZKH hat dieser Abrechnungsanalogie ausdrücklich zugestimmt.

Die verwendete Position GOZ 211 analog und die Position GOÄ 2697 analog entsprechen am ehesten den Behandlungsinhalt und werden von den meisten Versicherungen schon seit Jahren zur Erstattung akzeptiert

Sind Lingualretainer Erstattungsfähig?

Für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte: Der Kleberetainer ist keine Vertragsleistung der kassenkieferorthopädischen Behandlung und kann nicht über Chipkarte oder Krankenschein abgerechnet werden! Die Kosten für eine solche hochwertige Retention müssen vom Versicherten selbst übernommen werden. (Begründung: die Leistung entspricht nicht der Vertragsleistungen zu einer Kassenbehandlung und erfüllt nicht die Erfordernisse der Wirtschaftlichkeit einer kostengünstigen, billigen Versorgung.)

Private Zusatzversicherungen können je nach Vertragsinhalt die Kosten bezuschussen oder sogar ganz übernehmen.



Für privat Versicherte

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für einen Kleberetainer (zumal damit auch einer kostenaufwendigen Zweitbehandlung vorgebeugt wird), jedoch richtet es sich immer nach den oft sehr individuell abgeschlossenen Versicherungsverträgen, ob eine Kostenübernahme garantiert ist. Bei Beamten die zusätzlich mit einer Beihilfe Unterstützung zur privaten Grundversicherung rechnen, kann es je nach Dienstherr u. Beihilfestelle sein, dass keine oder nur eine Teil-Beihilfe gewährleistet wird.